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Verwaltungsrecht

Im Verwaltungsrecht berate und vertrete ich gewerbliche und private Mandanten namentlich in Fragen des Kommunalabgabenrechts. Dazu gehört u. a. die außergerichtliche und gerichtliche Anfechtung von Erschließungs- und Ausbaubeitragsbescheiden. So kann der private Grundstückseigentümer für die Kosten des Neubaus oder Ausbaus einer Straße nur in Anspruch genommen werden, wenn sein Grundstück hierdurch auch begünstigt wird, beispielsweise durch die Zugangsmöglichkeit. Das kann bei Hinterliegergrundstücken fraglich sein.

Ich berate und vertrete Unternehmer und private Grundstückseigentümer, die von den oft einschneidenden Veränderungen betroffen sind, die die Planung und Errichtung neuer Verkehrsstrecken wie Autobahnen und Eisenbahnstrecken mit sich bringen können. Eine neu geplante Trasse kann ein bisher unberührtes landwirtschaftliches Grundstück durchschneiden, sie kann einen bisher günstig liegenden wirtschaftlichen Betrieb vom Verkehr abschneiden.

Die Schließung eines Bahnübergangs kann die Durchtrennung einer Verkehrsader zwischen zwei Gemeinden bedeuten und daran anliegende Unternehmen hart treffen. Im Planfeststellungsverfahren müssen Einwendungen gegen den Plan umfassend und so früh wie möglich innerhalb von Ausschlussfristen vorgebracht werden, um damit später nicht ausgeschlossen zu sein. Schon hier zeigt sich im Vorfeld oftmals dringender Beratungsbedarf. Hier stehe ich den Betroffenen außergerichtlich gegenüber der Planfeststellungsbehörde und gerichtlich auch bis hinauf zum Bundesverwaltungsgericht zur Verfügung.


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