Versicherungsrecht
Im Versicherungsrecht berate und vertrete ich sowohl Versicherungsnehmer als auch Versicherungen.
Die Betreuung der Mandanten im Versicherungsrecht setzt ein bei der Beratung vor Abschluss der Versicherung und setzt sich fort im Rahmen der laufenden Versicherung. Gewerbliche Mandanten unterstütze ich dabei, betriebliche Abläufe an den Versicherungsschutz ggf. anzupassen. Das Stichwort „Compliance“ bekommt hier eine ganz besondere Bedeutung.
Im Versicherungsvertrag stellen sich zahlreiche versteckte Probleme, die sich in den Obliegenheits- und Mitwirkungspflichten des Versicherten zeigen und die oftmals nicht rechtzeitig erkannt werden. Schon kleine Versäumnisse, die dem Versicherungsnehmer unterlaufen, können zum Anspruchsverlust führen.
Für den privaten Versicherungsnehmer stellen sich diese Probleme im Bereich der Unfallversicherung oder der Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung oder der Kfz-Kaskoversicherung. Ich stehe dem Versicherungsnehmer mit begleitender Beratung vor und nach Eintritt des Schadenfalles sowie in der außergerichtlichen und gerichtlichen Vertretung gegenüber dem Versicherer zur Verfügung.
Ich vertrete ferner Versicherungen bei der Abwehr unberechtigter Leistungsansprüche. Das gilt besonders für die berufliche oder private Haftpflichtversicherung. Ebenso stehe ich dem Versicherungsnehmer und seiner Versicherung im Rechtsstreit zur Verfügung, wenn der Versicherungsnehmer, beispielsweise im Haftpflichtfall, gerichtlich in Anspruch genommen wird. Der Versicherungsnehmer muss hier die gerichtliche Inanspruchnahme seiner Versicherung melden. Mit Versicherung und Versicherungsnehmer wehre ich in diesem Falle unberechtigte Ansprüche ab – sei es außergerichtlich oder vor Gericht.