Rechtsanwalt in Schwerin Rechtsanwalt Tietmann
Als Rechtsanwalt bin ich seit 1993 von Schwerin aus in ganz Mecklenburg-Vorpommern, aber auch in ganz Norddeutschland und für einige Mandanten bundesweit tätig.
Ich berate und vertrete meine Mandanten außergerichtlich und gerichtlich in einem breiten Spektrum auf zivil- und wirtschaftsrechtlichem Gebiet, sowie im öffentlichen Recht.
Dies beginnt mit der Gestaltung von Verträgen oder der außergerichtlichen Tätigkeit für den Mandanten mit dem Ziel einer Konfliktlösung, die die Interessen des Mandanten wahrt und für ihn zu einem Ergebnis führt, mit dem seine Ziele bestmöglich erreicht werden. Es beinhaltet weiter die umsichtige und engagierte Vertretung des Mandanten vor Gericht, auch in höheren Instanzen, stets verbunden mit wissenschaftlich genauer und fundierter Arbeitsweise.
Besondere Schwerpunkte, in denen ich über ausgeprägte Spezialkenntnisse verfüge, sind Baurecht, Versicherungsrecht, Verkehrsrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht und Verwaltungsrecht. Zum Mandantenkreis gehören Privatpersonen ebenso wie Selbstständige, Freiberufler und Unternehmen, darunter Banken und Versicherungen, Bau- und Handwerksunternehmen sowie landwirtschaftliche Unternehmen.
Ich bin vor allen Gerichten in Deutschland, außer dem Bundesgerichtshof in Zivilsachen, vertretungsberechtigt.
Wenn Sie Fragen zu unseren Leistungen oder sonstige Wünsche haben, können Sie gerne unser Kontaktformular nutzen. Wir werden uns umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen. Oder Sie rufen uns einfach an!
Was kostet eine Beratung beim Rechtsanwalt?
Die Kosten für eine Erstberatung dürfen nicht mehr als 190 Euro betragen.
Was macht ein Rechtsanwalt?
Ein Rechtsanwalt berät und vertritt Mandanten bundesweit vor Gericht.
Wie beauftrage ich einen Rechtsanwalt?
Ein Anwalt kann mündlich oder schriftlich beauftragt werden.
Wie finde ich den richtigen Rechtsanwalt?
Grundsätzlich ist es ratsam, sich an einen Anwalt oder Fachanwalt zu wenden, der auf das entsprechende Rechtsgebiet spezialisiert ist. Nach einem Beratungsgespräch ist der erste Eindruck ausschlaggebend für eine Zusammenarbeit
Wer zahlt den Rechtsanwalt?
Wer einen Anwalt zurate zieht, muss dessen Honorar aufbringen. Mit Ausnahme des Arbeitsrechts (hier hat jede Partei die eigenen Anwaltskosten selbst zu tragen, unabhängig davon, wer im Recht ist) muss die Gegenpartei bei einem Verurteilungsbeschluss die anfallenden Anwaltsgebühren begleichen. Es ist möglich, eine Bitte auf Kostenbeteiligung für ein Rechtsverfahren zu stellen. Für eine solche Kostenübernahme durch eine Rechtsschutzversicherung muss das betreffende Rechtsgebiet in ihrem Leistungsumfang enthalten sein.
Rechtsanwalt Tietmann
Ihr zuverlässiger Rechtsanwalt